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BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit der Tätigkeit für verbotene Parteien wie der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) - Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts im Sinne von § 90a Strafgesetzbuch (StGB) - Einordnung des Literaturverteilerapparates einer verbotenen Partei als ...
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- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66
Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 8, 205, 212 ff [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55] mit eingehender Begründung dargelegt hat, umfasst der Tatbegriff des § 40 StGB ("Begehung der Straftat") nicht nur den eigentlichen Tatvorgang und ihm folgende Nachakte wie Sicherungs- und Bergungsmassnahmen, sondern auch Vorbereitungshandlungen, vorausgesetzt, dass diese die spätere Tat gefördert haben. - BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62
Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht
Auszug aus BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66
Sie hat sowohl den Vorsatz des Einwirkens als auch die in § 91 StGB umschriebene Zersetzungsabsicht (vgl. BGHSt 18, 151) zutreffend bejaht. - BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66
Was unter Aufrechterhaltung den organisatorischen Zusammenhalts im Sinne des § 90 a Abs. 1 StGB zu verstehen ist, hat der Senat in BGHSt 20, 287 des näheren dargelegt.
- BGH, 04.06.1964 - 3 StR 5/64
Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung - Beobachtung und Überwachung von …
Auszug aus BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66
Auch die weitere, im Jahre 1957 durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz dem § 91 StGB einschränkend hinzugefügte Voraussetzung, dass der Täter zumindest bedingt vorsätzlich verfassungsfeindlichen Bestrebungen gedient haben muss (BGHSt 19, 344), ist nach den Feststellungen des Landgerichts erfüllt (UA S. 29). - BGH, 20.03.1963 - 3 StR 3/63
Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66
Der Tatbegriff in § 86 Abs. 1 StGB ist entsprechend dem Wortlaut sowie dem Zweck dieser Vorschrift in demselben Sinne auszulegen (vgl. BGH 3 StR 3/63 vom 20. März 1963 und 3 StR 11/63 vom 24. April 1963). - BGH, 24.04.1963 - 3 StR 11/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.06.1966 - 3 StR 6/66
Der Tatbegriff in § 86 Abs. 1 StGB ist entsprechend dem Wortlaut sowie dem Zweck dieser Vorschrift in demselben Sinne auszulegen (vgl. BGH 3 StR 3/63 vom 20. März 1963 und 3 StR 11/63 vom 24. April 1963).